Bedeutende Ausschlüsse
Was ist nicht versichert?
- Kriegsereignisse
- terroristische Anschläge
- aktive Teilnahme an Unruhen
- vorsätzliche Straftaten
- absichtliche Schädigungen der Gesundheit durch den Versicherungsnehmer oder die versicherte Person
- Selbsttötungen
- Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch
Kriegsereignisse sind in der Dread-Disease-Versicherung nach dem ersten Versicherungsjahr eingeschlossen,
sofern es sich um Friedensmaßnahmen im Ausland für die Bundeswehr handelt (UN- und NATO-Einsätze).